Die seit 25.5.2018 wirksame EU-DS-GVO hat in der Datenschutzpraxis der betroffenen Einrichtungen deutliche und tiefe Spuren hinterlassen. Der
Lernprozess im Umgang mit diesem Jahrhundert-Regelwerk auch bei den Aufsichtsbehörden beginnt gerade erst. Viele Rechtsfragen wurden
derweil geklärt, doch bleiben auch zahlreiche Problembereiche in der Entwicklung und Praxis offen.
Ein Schlaglicht auf besonders praxisnahe Themen und Diskussionen soll die Tagung am 06.12.18 werfen, die die seit dem Jahr 2009 in Wiesbaden
begonnene erfolgreiche Tagungsreihe fortsetzen soll.
Für Fachanwälte IT-Recht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.