Die Jahre 2018 und 2019 waren bzw.sind datenschutzrechtlich geprägt durch das Bemühen vieler Fachgremien und politisch verantwortlicher
Stellen, die notwendige rechtliche Klarheit zu schaffen für die Anwendung der GVO ab dem 25.5.2018.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben ab dem 25.5.18 aber auch , zunächst vorsichtig, nun immer umfassender-neben der Rechtsberatung-
besonders problematische Betriebe kontrolliert und Erfahrungen gesammelt zum Grad der Umsetzung des GVO.
Die Medizinbranche war schon immer aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Sorgenkind, weil hier die standardmäßig vorhandenen
Datenschutzdefizite wegen der besonderen Sensibilität der Daten ausnehmend fatale Folgen haben.
Die EU-DatenschutzgrundVO lässt die Betrachtung in neuem Licht erscheinen, da zahlreiche Vorschriften noch strenger geworden sind. Auch
werden Patientendaten zunehmend für kriminelle Datenhändler und Erpresser interessant.
Die Fachtagung am 23.09.19 soll wieder ein Schlaglicht werfen auf besonders neuralgische Arbeitsfelder medizinischer Betriebe, in denen
Patientendaten zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Menge und Komplexität der datenschutzrechtlich relevanten Normen und sonstigen Regelwerke insbesondere auch für
Kliniken und medizinische Versorgungszentren stellt die Fachwelt vor besondere Herausforderungen, auch auf dem Hintergrund der immer schneller fortschreitenden IT-Technik.
Für Fachanwälte IT-Recht und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.