Das Jahr 2017 war datenschutzrechtlich geprägt durch das Bemühen vieler Fachgremien und politisch verantortlicher Stellen, die notwendige
rechtliche Klarheit zu schaffen für die Anwendung der GVO ab 25.5.2018. Dieser Prozeß wird sich 2018 fortsetzen.
Auch für die Gesundheitsbranche ist die GVO von besonderer Bedeutung, werden dort doch regelmäßig besonders sensible Daten verarbeitet und
folglich ist die datenschutzrechtliche Verantwortung der betroffenen Unternehmen besonders hoch.
Die traditionelle Frühjahrstagung "Datenschutz in der Medizin " am 22.3.2018 in Wiesbaden bietet insoweit ein wertvolles Schlaglicht
auf den aktuellen Stand der fachlichen Diskussionen zu Datenschutzthemen, deren praktische Bedeutung für die Umsetzung der GVO im medizinischen Bereich von zentraler Bedeutung
ist.
Die Menge und Komplexität der datenschutzrechtlich relevanten Normen und sonstigen Regelwerke insbesondere für Kliniken stellt die
Fachwelt vor besondere Herausforderungen, auch auf dem Hintergrund schnell fortschreitender IT-Technik.Deshalb wird die
hier erwähnte Tagung am 21.03.2018 ergänzt durch eine zweite Fachtagung am 22.3.2018 "Datenschutz in der Medizin-Update 2018" an gleicher Stelle.,
die speziell den betrieblichen Besonderheiten der Kliniken gewidmet ist.
Beide Tagungen können selbstverständlich getrennt oder im Verbund (vergünstigt) gebucht werden.
Für Fachanwälte IT-Recht und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.
Für die ärztliche Fortbildung werden 8 P anerkannt.
"Aktuelle Medienberichte zum Tagungsthema"